Erteilung einer Fahrerlaubnis
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, B und BE
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Ein Antrag kann bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B werden beim erstmaligen Erwerb mit einer zweijährigen Probezeit erteilt. Verkehrsverstöße in der Probezeit können zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminaren führen. Im schlimmsten Fall muss die Fahrerlaubnis gleich wieder entzogen werden.
Begleitetes Fahren mit 17
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Gebühren:
43,40 Euro für eine Fahrerlaubnis mit Probezeit
51,10 Euro für eine Fahrerlaubnis im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 sowie 9 Euro pro Begleitperson, die zu überprüfen ist
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