Pflege
Wenn eine Person wegen Krankheit, Alter oder Behinderung so hilflos ist, dass sie in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden muss, kann in Höhe der ungedeckten Kosten ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege bestehen. Hierfür ist unter anderem Voraussetzung, dass die Kosten für die Pflegeeinrichtung nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie aus den Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt werden können und die häusliche Versorgung nicht mehr durch ambulante Hilfen möglich ist.
Wenden Sie sich frühzeitig vor einer angedachten Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung für ein persönliches Beratungsgespräch an den Senioren- und Pflegestützpunkt.
Leistungen zur Pflege in Häuslichkeit oder einem Pflegeheim sind abhängig von der individuellen Situation und Lebenslage der einzelnen Person. Für eine Antragstellung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.