Rattenbekämpfung
B E K A N N T M A C H U N G
Rattenbekämpfung
In den letzten Monaten häufen sich bei der Marktverwaltung wieder Anrufe besorgter Bürger,
die Ratten auf Straßen oder in Gärten gesichtet haben. In den Abwasserkanälen wurden Bekämpfungsmaßnahmen
durch den Markt Gößweinstein bereits mit Erfolg durchgeführt. Da
weiterhin Ratten gesichtet wurden, muss davon ausgegangen werden, dass sich diese in Gärten,
Scheunen, Stallungen usw. aufhalten.
Auffällig werden Ratten meist dann, wenn sie in ihren Lebens- und Rückzugsräumen gestört
werden. Auch ein reiches Nahrungsangebot außerhalb der Kanalisation (z.B. Katzenfutter/Vogelfutter,
Abfall, Speiseabfälle, Entenfütterung etc.) lockt sie ins Freie.
Es ist deshalb ausgesprochen wichtig, zunächst einige zur Bekämpfung der Rattenpopulation
wichtige Regeln einzuhalten:
- Niemals Essensreste über die Toilette entsorgen
- Keine Ratten füttern
- Keine Essens- oder Verpackungsreste außerhalb von Müllbehältern entsorgen
- Kein für Haustiere vorgesehenes Futter zugänglich stehen lassen
- Durchschlupfmöglichkeiten in Stallungen und Wohnbereiche verschließen
Zur Plage werden Ratten vor allem durch ihr zahlenmäßig hohes Auftreten; vor allem bei für
sie günstigen Lebensbedingungen.
Das größte Übel ist hier nicht das Aufkommen der Ratten an sich, sondern das Risiko, dass
von ihnen gefährliche Krankheitserreger oder Krankheiten übertragen werden können, wie
z.B. Salmonellen, Ruhr, Cholera, Gelbfieber, Typhus u.a.
Rattenbekämpfung ist und bleibt eine Daueraufgabe
Bei Rattenbefall sind die Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten
e i g e n v e r a n t w o r t l i c h zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen verpflichtet. Die Verantwortlichkeit
des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind unter
anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht
ist eine Bekämpfung unumgänglich. Hierbei bleibt es jedem Eigentümer überlassen, die
Bekämpfung mit den in Apotheken, Drogerien und Fachgeschäften verhältnismäßig preiswert
zu erwerbenden Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchzuführen, oder sich – gegen Entgelteines
Schädlingsbekämpfers zu bedienen.
Eine erfolgreiche Bekämpfung von Ratten ist nur durch ein gemeinsames Handeln von Abwasserentsorger
und den Grundstückseigentümern möglich.
Wir bitten daher alle Bürger/innen, insbesondere alle Eigentümer von Grundstücken, sich
wirksamen Vorbeugemaßnahmen anzunehmen und bei Rattenbefall eine dauerhafte Bekämpfung
vorzunehmen.