Erteilung einer Fahrerlaubnis

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, B und BE
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.

Ein Antrag kann bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B werden beim erstmaligen Erwerb mit einer zweijährigen Probezeit erteilt. Verkehrsverstöße in der Probezeit können zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminaren führen. Im schlimmsten Fall muss die Fahrerlaubnis gleich wieder entzogen werden.

Begleitetes Fahren mit 17

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben. 

Benötigte Unterlagen

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe



Rathaus Musterstadt
Muster-Straße 13
49084 Musterstadt


Montag:
von 07:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 11:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 0541/123456-0 einen Termin vereinbaren.

Gebühren:

42,60 Euro für eine Fahrerlaubnis ohne Probezeit
43,40 Euro für eine Fahrerlaubnis mit Probezeit
51,10 Euro für eine Fahrerlaubnis im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 sowie 9 Euro pro Begleitperson, die zu überprüfen ist

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