Denkmalschutz in Musterstadt
Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale.
Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.
Allgemeine Informationen:
Einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer
- ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
- ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,
- die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.
Bei größeren Baumaßnahmen wird die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.
Aufwendungen für die Erhaltung von Baudenkmalen können teilweise zu Steuervergünstigungen führen. Vorraussetzung hierfür ist unter anderem dass ein entsprechender Antrag vor dem Maßnahmebeginn gestellt wird.
Benötigte Unterlagen:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibungen
- Bauzeichnungen
Ihre Kontakte:
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