Wohnraumförderung in Musterstadt
Die Wohnraumförderungsstelle Musterstadt informiert Sie umfassend über mögliche Fördermittel beim Neubau, Erwerb oder Modernisierung von Wohneigentum und für Mietwohnungen.
Mietwohnraumförderung:
Aus dem Wohnraumförderprogramm der Stadt Musterstadt kann der
- durch Neubau von Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder
- durch Umbau bzw. Ausbau bisher nicht wohnlich genutzter Räume zu abgeschlossenen Wohnungen
in Musterstadt neu geschaffene Mietwohnraum gefördert werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel durch Gewährung von Baukosten- und Aufwendungszuschüssen. Deren Höhe sowie die jeweilige Eingangsmiete sind abhängig von den Wohnungsgrößen und bestimmten Einkommensgrenzen, die die jeweiligen Mietinteressenten einzuhalten haben.
Anträge sind vor Baubeginn zu stellen.
Eigentumsförderung:
Der Neubau, Ausbau oder Umbau von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, deren Erwerb im Zusammenhang mit Modernisierung sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit Landesmitteln gefördert werden.
Die Mittel werden von der MusterBank bewilligt. Die Antragstellung erfolgt für alle Objekte, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Musterstadt liegen.
Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bzw. Erwerb gestellt werden.
Ihre Kontakte:
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