Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.  Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind. Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.  


Bearbeitungsdauer:

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Rathaus Musterstadt
Muster-Straße 13
49084 Musterstadt


Montag:
von 07:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 11:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 0541/123456-0 einen Termin vereinbaren.

Gebühren:

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

weitere Infos:

Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
ggf. ausgefüllte Antragsformulare
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Kontakte:

0541/123456-18
0177/1234567