Denkmalschutz in Musterstadt

Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale.
Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.

Allgemeine Informationen:

Einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer
- ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
- ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,
- die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.

Bei größeren Baumaßnahmen wird die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.

Aufwendungen für die Erhaltung von Baudenkmalen können teilweise zu Steuervergünstigungen führen. Vorraussetzung hierfür ist unter anderem dass ein entsprechender Antrag vor dem Maßnahmebeginn gestellt wird.

Benötigte Unterlagen:

- Bauantragsformular
- Baubeschreibungen
- Bauzeichnungen

Ihre Kontakte:

0541/123456-12
0173/123456
0541/123456-15
0174/123456
0541/123456-19
0173/12345678
0541/123456-34
01511/123456789




















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von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 0541/123456-0 einen Termin vereinbaren.

Leitung:

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Anschrift:

Rathaus Musterstadt
Straße:
Muster-Straße 13
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49084 Musterstadt

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